Das Thermalbad wird am Montag, den 25.11. wegen Reparaturarbeiten geschlossen sein. Das große Schwimmbad und die gesamte Anlage sind geöffnet.
Um einen sicheren Betrieb und eine gesunde Umwelt zu gewährleisten, bitten wir unsere Gäste höflich, die Regeln für den Besuch des Saunia Thermal Resort zu befolgen – zwei Schwimmbäder und eine Saunawelt. Im Falle eines Verstoßes kann der Zuwiderhandelnde vom Gelände des Schwimmbadresorts verwiesen werden.
Besuchsregeln
Die Besuchsordnung dient der Einhaltung einschlägiger gesetzlicher Vorschriften sowie dem Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Besucher des Saunia Thermal Resorts (im Folgenden „Resort“ genannt). Jeder Besucher ist verpflichtet, sich vor Betreten des Feriengeländes mit dieser Besucherordnung vertraut zu machen. Mit der Zahlung des Eintrittspreises in das Resort erklärt sich der Besucher mit dieser Besucherordnung ausdrücklich einverstanden und verpflichtet sich, diese Besucherordnung sowie die Anweisungen der Mitarbeiter des Betreibers zu befolgen.
1. Eingang zum Resort
1.1. Der Zutritt zum Resort ist während der Betriebszeiten nur mit gültigem Ticket und Chip (Armbanduhr mit elektronischem Chip) möglich. Über das Einlass- und Zahlungssystem informieren Sie die Mitarbeiter an der Rezeption. Der Bereich gliedert sich in einen Poolbereich mit Außenbereich und einen Indoor-Wellnessbereich. Sowohl der Innen- als auch der Außenbereich sind ganzjährig geöffnet.
1.2. Die Betriebszeiten des Resorts sind täglich von 9.00 bis 23.00 Uhr, auch an Feiertagen und arbeitsfreien Tagen (sofern nicht offiziell auf www.thermal.saunia.cz oder auf www.saunia.cz und beim Betreten des Gebiets etwas anderes angegeben ist).
Die Gültigkeitsdauer einer Einzeleinfahrt beginnt mit der Durchfahrt durch die Einfahrtsübergangseinrichtung (Drehkreuz) und endet mit der fristgerechten Durchfahrt durch die Ausfahrtsübergangseinrichtung, Wiederholungen. bis zum Ende der Betriebszeiten. Auch die Zeit zum Umziehen, Trocknen und Einkleiden ist im Gültigkeitszeitraum der Eintragung enthalten. Bei Überschreitung der bezahlten Eintrittszeit ist der Besucher verpflichtet, an der Kasse einen Zuschlag gemäß der gültigen Preisliste zu zahlen.
1.3. Kindern unter 12 Jahren ist der Zutritt in Begleitung einer Person über 18 Jahren gestattet. Die Begleitung einer Person unter 12 Jahren trägt die Verantwortung für diese während ihres gesamten Aufenthalts im Resort.
1.4. Gegen Zahlung des entsprechenden Eintrittspreises erhält jeder Besucher eine Armbanduhr mit elektronischem Chip, die dem Besucher nicht nur den Zutritt zum Resort ermöglicht, sondern auch ein Mittel zur bargeldlosen Bezahlung von Mahlzeiten und Zusatzleistungen im Resort darstellt. Jeder Chip hat ein finanzielles Limit für den Verbrauch und andere Resortdienstleistungen. Alle auf dem Chip erhobenen Zuschläge werden beim Verlassen des Resorts an der Rezeption bezahlt. Sollte der Besucher während seines Aufenthaltes das gesamte finanzielle Limit aufbrauchen, besteht die Möglichkeit, dieses Limit nach Begleichung der bisherigen Kosten zu erneuern.
1.5. Der Besucher ist verpflichtet, den Verlust des Chips zum Zwecke der Sperrung und zur Verhinderung einer missbräuchlichen Verwendung unverzüglich an der Rezeption des Resorts zu melden. Bis zur Sperrung des Chips ist der Besucher für die auf dem Chip verrechneten Ausgaben verantwortlich. Die Gebühr für den Verlust des Chips wird gemäß der aktuellen Preisliste vergütet.
1.6. Der Betreiber behält sich das Recht vor, bestimmte Teile des Resorts einzuschränken oder zu schließen im Falle notwendiger Wartungsarbeiten und/oder aus sachlichen Gründen (volle Kapazität, schlechtes Wetter, Unwetter, verminderte Luftfeuchtigkeit, Sicht) und/oder die Durchführung einer gesellschaftlichen und sportlichen Veranstaltung ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises (teilweise Einschränkung der Dienstleistungen und Platz, oder die Notwendigkeit, den Außenbereich aufgrund von schlechtem Wetter usw. zu schließen.
1.7. Die Kapazität des Resorts ist begrenzt. Nach Erschöpfung der Kapazität ist der Betreiber berechtigt, den Zugang zum Gebiet zu beschränken.
1.8. Aus hygienischen Gründen ist das Betreten des Beckens nur in Badebekleidung und ggf. anderer geeigneter Kleidung aus für den Aufenthalt im Wasser geeigneten Materialien gestattet.
1.9. Der Zutritt zum Gelände ist Personen mit vollständig bedecktem Gesicht nicht gestattet.
1.10. Mit Ausnahme des Kinderplanschbeckens ist das Schwimmen für Kinder unter 1 Jahr nicht gestattet. Ein Kind unter 1 Jahr muss eine Badewindel tragen. Brouzdaliště wird für Kinder bis zum Alter von 8 Jahren in Begleitung einer Person über 18 Jahren unterrichtet. Im Planschbecken ist es Personen über 9 Jahren nicht gestattet, im Wasser zu liegen oder zu sitzen.
1.11 Kindern ab 1 Jahr ist der Zutritt zum Entspannungsbecken mit 32 ⁰C warmem Wasser in Begleitung einer Person über 18 Jahren gestattet. Kinder unter 2 Jahren müssen eine Badewindel tragen. Auch das Baden ohne Badeanzug ist für Kleinkinder verboten.
1.12. Kindern unter 5 Jahren ist das Schwimmen im Thermalbecken mit einer Wassertemperatur von 38 ⁰C nicht gestattet.
1.13. Personen mit eingeschränkter Mobilität/Orientierung dürfen das Schwimmbad nur unter ständiger Aufsicht einer Begleitperson/Verantwortlichen betreten.
1.14. Personen, die französische Krücken, Gehstöcke, Prothesen, Orthesen oder andere hygienisch ungeeignete Hilfsmittel verwenden, ist der Zutritt zum Schwimmbad nur gestattet, wenn diese in den Lagerbereichen gelagert werden.
1.15. Personen, die an Krankheiten leiden, deren Art oder Verlauf durch die spezifische Umgebung des Resorts (höhere Luftfeuchtigkeit und höhere Temperatur) beeinflusst werden kann, z. B. insbesondere Personen, die an Gefäß- und Herzerkrankungen leiden, dürfen das Resort nur nach ärztlicher Beratung besuchen.
1.16. Zum Resort und zum Pool:
a) Allen Tieren ist der Zutritt verboten
b) Die Mitnahme von alkoholischen Getränken und Betäubungsmitteln ist verboten und eine Person, die gegen dieses Verbot verstößt, wird sofort ausgewiesen und hat kein Recht auf RückkehrEintrittspreis
c) Personen, die unter dem Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln stehen, ist der Zutritt verboten. Wer gegen dieses Verbot verstößt, wird ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises sofort des Museums verwiesen. Der Konsum alkoholischer Getränke in angemessenen Mengen ist an dafür vorgesehenen Orten gestattet, sofern die betroffene Person über 18 Jahre alt ist, gleichzeitig darf keine Belästigung anderer Besucher erfolgen und die Sicherheit des Verbrauchers oder anderer Besucher nicht gefährdet werden gefährdet sein. Der Betreiber hat das Recht, den Ausschank alkoholischer Getränke an Personen zu verweigern, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass sie bereits unter Alkoholeinfluss stehen oder die Altersgrenze nicht erreichen. Bei Beschwerden eines Besuchers aufgrund des Einflusses von Alkohol oder Betäubungsmitteln, auch nach dem Konsum geringer Mengen, übernimmt der Betreiber keine Haftung für Gesundheitsschäden oder Schäden, die im Zusammenhang mit dem Konsum von Betäubungsmitteln oder alkoholischen Getränken, einschließlich Getränken, entstehen wird an der Verkaufsstelle auf dem Gelände des Resorts serviert.
Bedienungsanleitung für Besucher
2.1. Jeder Besucher ist verpflichtet, für den Schutz und die Sicherheit seiner eigenen Gesundheit sowie den Schutz und die Sicherheit anderer zu sorgen.
2.2. Jeder Besucher ist verpflichtet, auf die persönliche Hygiene zu achten und an den von ihm genutzten Orten und Einrichtungen für Sauberkeit zu sorgen.
2.3. Vor Betreten des Beckens ist jeder Besucher verpflichtet, sich ohne Badekleidung gründlich mit Seife zu waschen, in den dafür vorgesehenen Bereichen (Duschen) zu duschen und beim Betreten des Beckens über die Wathose zu gehen, sofern dort Wathose vorhanden ist.
2.4. Vor dem Betreten der Umkleideräume ist der Besucher verpflichtet, seine Schuhe auszuziehen und den Umkleidebereich nur in geeigneten Badeschuhen oder barfuß zu betreten. Badeschuhe sind Hausschuhe, die man am Pool und in anderen sauberen angrenzenden Bereichen trägt. Besucher dürfen das Schwimmbad nur ohne Schuhe oder in Schuhen betreten, die ausschließlich zum Schwimmen bestimmt sind.
2.5. Die Umkleideräume in den Gemeinschaftsumkleideräumen dienen ausschließlich dem Aus- und Anziehen. Den Besuchern stehen Schließfächer zur Aufbewahrung zur Verfügung, die von den Besuchern ordnungsgemäß mit einem Chip verschlossen werden müssen. Bei Verlust des Chips wird der Inhalt des Schließfachs dem Besucher erst nach Nachweis des Eigentums an den im Schließfach aufbewahrten Gegenständen ausgehändigt. Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Besucher das Schließfach nicht abschließt.
2.6. Der Besucher ist verpflichtet, Schmuck, Geld und andere Wertgegenstände in den praktischen Safes an der Rezeption des Resorts aufzubewahren. Sofern der Besucher Schmuck, Geld und andere Wertgegenstände nicht in den Tresoren einschließt, übernimmt der Betreiber keine Haftung für etwaige Schäden an den Gegenständen.
2.7. Sonnenliegen, Hocker und Bänke dienen den Besuchern zum Ausruhen. Der Besucher darf während seiner Abwesenheit keine persönlichen Gegenstände hier zurücklassen. Zur Aufbewahrung persönlicher Gegenstände dienen Kleiderschränke oder Aufbewahrungsboxen. Der Betreiber behält sich das Recht vor, eingelagerte Gegenstände, die Sonnenliegen blockieren, in reservierte Lagerboxen zu verlegen.
2.8. Besucher sind verpflichtet, auf dem Resortgelände gefundene Gegenstände dem zuständigen Mitarbeiter an der Hauptrezeption abzugeben. Alle Wertgegenstände und Kleinigkeiten werden 30 Kalendertage lang aufbewahrt und können an der Rezeption abgeholt werden. Aus hygienischen Gründen dürfen das Handtuch, der Badeanzug und andere Kleidungsstücke ab dem Entdeckungsdatum nicht länger als eine Woche aufbewahrt werden. Gefundene Dokumente (Personalausweise, Reisepässe) werden bei der zuständigen Abteilung des Gemeindeamtes abgegeben. Bei Kleinteilen ist eine schriftliche Vereinbarung über die Art der Lieferung an die E-Mail-Adresse: thermal@saunia.cz möglich. Bei Wertgegenständen ist eine persönliche Abholung unter Vorlage eines Identitätsnachweises und der Identifizierung des verlorenen Gegenstands erforderlich.
2.9. Der Besucher ist verpflichtet, die im Resort befindlichen Einrichtungen und Geräte pfleglich zu behandeln und ist verpflichtet, Schäden zu ersetzen, die er durch sein Handeln (vorsätzlich oder fahrlässig) am Eigentum des Betreibers oder am Eigentum Dritter verursacht.
2.10. Kinderwagen sind im Innenbereich nicht gestattet.
2.11. Besucher sind verpflichtet, im gesamten Resort den Anweisungen der Rettungsschwimmer und des ausgewiesenen Servicepersonals Folge zu leisten.
2.12. Aufgrund der Beschaffenheit der Anlage ist in allen Bereichen, in denen sich Besucher bewegen, einschließlich Treppen, besondere Vorsicht geboten. Es besteht Rutschgefahr und mögliche Verletzungen.
2.13. Im Falle eines Unfalls, einer Verletzung oder einer Übelkeit ist der Besucher verpflichtet, einen Rettungsschwimmer zur Behandlung, Anschreiben und Anmeldung im Büro anzurufen. Die Krankenstation befindet sich am Inneneingang des Schwimmbades. Der Betreiber haftet nicht für Verletzungen und Unfälle, die durch eigene Fahrlässigkeit, Unachtsamkeit oder Verstöße gegen die Besuchsordnung verursacht werden.
Im Resort verboten:
3.1. Rauchen ist in allen Innenbereichen des Resorts und auf den gepflasterten Flächen rund um die Außenpools gestattet. Das Verbot gilt auch für elektronische Zigaretten. Ausgenommen sind lediglich Raucherbereiche, die als Raucherzone ausgewiesen und sichtbar gekennzeichnet sind.
3.2. Baden in nicht zum Baden geeigneter Kleidung, einschließlich Unterwäsche. Aus hygienischen Gründen dürfen Kinder das Schwimmbad nur in Badekleidung oder Badewindeln betreten.
3.3. BNehmen Sie scharfe Gegenstände, Glasbehälter und Dinge, die zerbrechen und dadurch Verletzungen verursachen können, gefährliche Chemikalien und Sprengstoffe sowie Ihre eigenen Sonnenliegen, Sonnenschirme und andere Möbel mit.
3.4. Das Betreten des Pools mit Speisen oder Getränken und das Mitnehmen von Glaswaren aus Bereichen, die für den Verzehr von Lebensmitteln vorgesehen sind.
3.5. Bringen Sie aufblasbare Ringe und andere aufblasbare Gegenstände, Flossen und Bälle mit in den Pool. Es sind nur aufblasbare Ärmel, Schwimmwesten und Schwimmbrillen erlaubt.
3.6. Lärm machen, schreien, pfeifen und auf nassen Oberflächen im Pool herumlaufen, übermäßigen Lärm machen und andere Besucher in irgendeiner Weise stören.
3.7. Springen Sie in den Pool der gesamten Anlage.
3.8. Verunreinigen Sie das Wasser und die Resortbereiche, indem Sie auf den Boden, in den Pool spucken, in den Pool urinieren, Müll außerhalb der ausgewiesenen Bereiche werfen und den gesamten Resortbereich verschmutzen.
3.9. Bewegen Sie willkürlich Sonnenliegen, Tische, Stühle und Geräte und stellen Sie Möbel auf. Zerstören Sie Ausrüstung und Einrichtungen.
3.10. Wäsche waschen und außerhalb der dafür vorgesehenen Bereiche waschen.
3.11. Fordern Sie Rettungsschwimmer und Servicepersonal auf, Leistungen entgegen der Besuchsordnung zu erbringen.
3.12. Betreten Sie den für Servicepersonal reservierten Bereich oder in Bereiche, die als Zutrittsverbot gekennzeichnet sind, oder in Bereiche, die für das andere Geschlecht vorgesehen sind.
3.13. Ohne Grund um Hilfe rufen.
3.14. Bringen Sie Ihre eigenen Speisen und Getränke mit in den Resortbereich, einschließlich tragbarer Kühlboxen und anderer Lebensmittelbehälter.
Ausschluss des Besuchers aus dem Resort
4.1. Ein Besucher kann vom Resort ohne Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Eintrittspreises verwiesen werden, wenn:
a) dieser sich trotz vorheriger Benachrichtigung des zuständigen Mitarbeiters des Betreibers nicht an die erteilten Weisungen oder Besuchsregeln hält
b) er betrunken ist und unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln steht und sein Verhalten somit die Sicherheit anderer Besucher, die Sauberkeit und den Betrieb des Resorts selbst gefährdet.
c) sein Verhalten die Sicherheit anderer Besucher, die Sauberkeit und den Betrieb des Resorts selbst gefährdet.
4.2. Für den Fall, dass der Besucher in diesen Fällen das Resort auf Anfrage nicht freiwillig verlässt, kann der Betreiber das Eingreifen des Sicherheitsdienstes oder der Polizei der Tschechischen Republik verlangen.
Allgemeine Bestimmungen
5.1. Die Besuchsordnung ist für alle Besucher und Mitarbeiter des Betreibers verbindlich.
5.2. Besucher sind verpflichtet, Warn-, Gebots-, Verbots- und Informationstafeln sowie sonstige Hinweise zu beachten und dürfen diese nicht zerstören, beschädigen oder entfernen.
5.3. Besucher sind verpflichtet, das Resort bis zum Ende der Betriebszeiten, d. h. bis 23:00 Uhr, zu verlassen. Eine verspätete Abreise wird sanktioniert und entsprechend dem in der Preisliste aufgeführten Tarif berechnet.
5.4. Jede Beschwerde über die Dienstleistungen des Resorts sollte sofort während des Besuchs schriftlich im Beschwerdebuch an der Hauptkasse eingereicht werden. Oder anschließend an die Adresse des Resorts per Korrespondenz, durch einen persönlichen Besuch während der Geschäftszeiten (verfügbar unter www.thermal.saunia.cz) oder per E-Mail an thermal@ saunia.cz . Eventuelle Wünsche, Fragen oder Beschwerden können ebenfalls im Beschwerdebuch erfasst werden.
5.5. Der Bereich kann zu bestimmten Zeiten für Schulen, soziale und sportliche Organisationen reserviert werden. Während dieser Zeit ist das Schwimmen im reservierten Bereich oder der Zugang zu bestimmten Teilen des öffentlichen Bereichs eingeschränkt und verboten.
5.6. Bei widrigen Witterungsbedingungen wie Sturm oder starkem Wind sind Besucher aus Sicherheitsgründen verpflichtet, die Freibäder auf Anweisung des Rettungsschwimmers zu verlassen. Entscheidet sich der Besucher aufgrund schlechter Witterung, das Resortgebiet vorzeitig zu verlassen, ist der Betreiber nicht verpflichtet, den Eintrittspreis zu erstatten oder ihn in sonstiger Weise zu entschädigen.
5.7. Der Betreiber darf während der Öffnungszeiten Foto-, Audio- oder Videoaufnahmen von Besuchern des Resorts machen. Der Erwerb der oben genannten Datensätze liegt im berechtigten Interesse des Betreibers und nutzt diese zur Förderung seines Hauptgeschäfts. Alle Besucher des Resorts sind sich der Tatsache bewusst, dass während ihres Besuchs jegliche Art von Aufzeichnungen stattfinden, und informieren sie im Voraus, spätestens an der Kasse.
Besuchsordnung der Saunawelt
Die Saunawelt (nachfolgend Wellness genannt) ist Teil des Resortbereichs. Es gelten sämtliche Bestimmungen der Besucherordnung des Resorts. Sofern im Folgenden nicht ausdrücklich darauf verwiesen und Änderungen vorgenommen werden.
6.1. Der Wellnessbesucher ist verpflichtet, die Besuchsordnung einzuhalten und den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.
6.2. Telefonanrufe und audiovisuelle Aufzeichnungen sind im Wellnessbereich verboten.
6.3. Wellness ist ausschließlich eine Nicht-Badebekleidungszone. Bevor Sie den Wellnessbereich betreten, verstauen Sie alle Oberteile in der Umkleidekabine oder in den Schließfächern. Im gesamten Wellness-Bereich dürfen sich Besucher nur im Wellness-Overall, Bademantel oder Bettlaken bewegen. Das Mitbringen von Taschen, Rucksäcken oder ähnlichem Gepäck in den Wellnessbereich ist nicht gestattet.
6.4. Kinder im Alter von 5 bis 15 Jahren dürfen das Wellnesscenter nur in Begleitung einer Person über 18 Jahren betreten.
6.5. Während Ihres Aufenthalts im Wellnesss, der Besucher ist verpflichtet, auf Hygiene zu achten und ein Laken oder Handtuch zu benutzen.
6.6. Aus hygienischen Gründen ist jeder Besucher verpflichtet, sich nach Betreten des Wellnessbereichs in den Duschbereichen ohne Badebekleidung gründlich mit Seife zu waschen.
6.7. In Trockensaunabereichen muss ein jedem Besucher zur Verfügung gestelltes Laken verwendet werden, um den gesamten Körper, einschließlich der Füße, zu unterstreichen. Auf Wunsch erhält der Besucher eine kleine Hilfe zur Unterscheidung des zugewiesenen Blattstücks. Die Verwendung von Laken im Dampfbad wird nicht empfohlen.
6.8. In allen Bereichen, in denen sich Besucher bewegen, einschließlich Treppenhäusern, ist aufgrund der Beschaffenheit der Anlage (erhöhte Luftfeuchtigkeit auf den Böden) erhöhte Vorsicht geboten. Es besteht Rutsch- und Verletzungsgefahr.
6.9. Alle Besucher sind verpflichtet, die Grundsätze der Moral und des anständigen Verhaltens zu beachten und andere Besucher durch ihr Verhalten nicht zu stören.
6.10. Sonnenliegen dienen den Besuchern zum Ausruhen. Besucher dürfen während ihrer Abwesenheit keine persönlichen Gegenstände auf den Sonnenliegen zurücklassen. Zur Aufbewahrung persönlicher Gegenstände dienen Kleiderschränke in den Umkleidekabinen oder Aufbewahrungsboxen im Wellnessbereich. Der Betreiber behält sich das Recht vor, eingelagerte Gegenstände, die die Sonnenliegen blockieren, ohne die Hilfe des Eigentümers der Gegenstände in reservierte Lagerboxen zu verlagern.
6.11. Im Wellnessbereich dürfen ausschließlich hier erworbene Speisen und Getränke verzehrt werden.
6.12. Saunen, beheizte Räume usw. sind für gesunde Personen bestimmt und jeder Besucher betritt sie auf eigene Gefahr.
6.13. In allen Wellnessbereichen inkl. Auf der Terrasse darf nicht geraucht werden
6.14. Die Kapazität des Wellnessbereichs ist begrenzt. Sobald die Kapazität erschöpft ist, ist das Personal berechtigt, den Zugang zum Wellnessbereich zu beschränken.
6.15. Dem Besucher ist es nicht gestattet, Geräte, Mobiliar eigenmächtig zu bewegen oder betriebstechnische Anlagen zu manipulieren. Sie dürfen keine Duftessenzen oder andere Substanzen auf die Heizelemente gießen oder die Umgebung in den Saunen (Luftfeuchtigkeit, Temperatur) auf andere Weise verändern.
6.16. Ein Besucher, der die Ausstattung der Saunawelt beschädigt, ist zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet.
6.17. Bei Verlust der Smartwatch werden sämtliche bis zum Zeitpunkt der Meldung des Verlusts der Uhr entstandenen Kosten in Rechnung gestellt und der Kunde ist verpflichtet, die Kosten zu tragen. Als Ersatz für die Smartwatch ist er zur Zahlung einer Pauschale von 100 CZK verpflichtet.
6.18. Saunia Thermal Resort haftet nicht für Schäden, die Besucher durch eigene Unachtsamkeit (z. B. auf rutschigen Böden oder Treppen) verursachen.
6.19. Wenn der Besucher den Anweisungen des zuständigen Personals des Wellnessbereichs nicht Folge leistet, kann er ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises des Hotels verwiesen werden. In extremen Fällen kann der Verantwortliche von Wellness je nach Art der Straftat das Eingreifen des Sicherheitsdienstes oder der Polizei der Tschechischen Republik verlangen.
MehrThermal Resort
Ivana Petroviče Pavlova 2001/11
Karlovy Vary 360 01
Mo–So
09:00 – 23:00
Koordinaten
50.2290103N,12.8785742E
tel: +420 733 153 583
e-mail: thermal@saunia.cz
Sie kommen mit dem Auto zu uns
Benutzen Sie den Parkplatz des Thermal Hotels, Adresse: Ivana Petroviče Pavlova 2001/11, Karlsbad. Sie gelangen durch die Hotelrezeption in die erste Etage und den Durchgang zum Poolaufzug.
Oder“NON-STOP”-Parkplatz Západní 1499, Karlovy Vary, Sie fahren ins Zentrum und zum Hotel Thermal. Über die Hotelrezeption und den Schwimmbadlift erreichen Sie dann die Schwimmbadrezeption.
Sie kommen mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu uns
Nutzen Sie den Busbahnhof Terminal oder den Bahnhof Dolní Nádraží Karlovy Vary. Weiter Richtung Zentrum zum Hotel Thermal.
Wir leihen Ihnen kostenlos ein Handtuch und ein Laken,
badebekleidung kann an der Rezeption erworben werden.